Wir ermitteln den Verkehrswert/Marktwert ihrer Immobilie.
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Kenntnisse versucht, einen Wertansatz für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu ermitteln.
Die normierten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV), das Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV) und das Sachwertverfahren (§§ 21 bis 23 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Seit dem 1. Juli 2010 ist bei der Gutachtenerstellung die neue ImmoWertV anzuwenden.
Wir bewerten alle Arten von Immobilien. Bewertungsgegenstände können sein:
Ein Honorarangebot kann ich Ihnen gerne übersenden. Kontaktieren Sie mich bitte einfach telefonisch oder via E-Mail.
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